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Preise

Steuerberatergebühren

Für eine gute Zusammenarbeit biete ich eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung, in dem Ihre Anliegen analysiert und aufgezeigt werden kann, was ich für Sie tun kann. Anlässlich dieses Gesprächs kann über die anfallenden Kosten gesprochen werden. Nachstehend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Grundlagen der Preise für Steuerberatungsleistungen.

Die Vergütung des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit muss zwingend nach der Steuerberater-Vergütungsvordnung (StBVV) abgerechnet werden.

Steuerberater sind an die Gebührenverordnung gebunden, soweit sie Vorbehaltsaufgaben betreffen. Dies sind Aufgaben, die nur von dafür befugten Personen ausgeführt werden dürfen. Darüber hinaus gehende Arbeiten dürfen anderweitig abgerechnet werden.

Die Gebührenhöhe muss angemessen sein und bestimmt sich nach Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad und dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert richtet sich z. B. nach der Einkommenshöhe oder den Einnahmen. Auch kann Grundlage für den Gegenstandswert die Bilanzsumme und der Jahresumsatz sein.

Die Vergütungsberechnung erfolgt auf der Basis der nachfolgenden Parameter:

  • Gebührentabelle orientiert sich an dem jeweiligen Gebührentatbestand (z. B. Erstellung einer Einkommensteuererklärung)
  • Gegenstandswert orientiert sich an eine bestimmte Höhe (z. B. Summe der positiven Einkünfte)
  • Gebührensatz gibt den anzuwendenden Zehntelsatz an, der in den einzelnen Gebührentatbeständen geregelt ist (z. B. Einkommensteuererklärung 1/10 bis 6/10 der Summe der positiven Einkünfte)

Damit Sie einen Überblick über die anfallenden Gebühren erhalten, können Sie eine Honoraranfrage telefonisch oder elektronisch über das Kontaktformular anfordern. Dazu sollten Sie ungefähre Angaben über die Höhe Ihrer Einkünfte (z.B. Jahresarbeitslohn) und/oder über Ihre Umsätze (Einnahmen) machen.

Sie erhalten noch am gleichen Tag Informationen über die voraussichtlich anfallenden Kosten. In umfangreichen Fällen erhalten Sie nach Prüfung einen Rückruf.