Als kompetenter Steuerberater stehe ich Ihnen für alle Fragen rund um die Steuererklärung gern zur Verfügung.
Ich übernehme sowohl für Unternehmen aus Emsdetten und Umgebung als auch für private Steuerpflichtige die
Steuererklärungen in allen Steuerarten. Außerdem prüfen meine engagierten Mitarbeiter und ich die ohne
Erklärung erstellten Steuerbescheide des zuständigen Finanzamtes, zum Beispiel zur Erbschafts- oder der
Grunderwerbssteuer.
Gewerbetreibende und Unternehmen unterliegen verschiedenen Erklärungspflichten für die Steuern:
- Voranmeldung der Umsatzsteuer
- Anmeldung der Lohnsteuer
- Erklärung der Körperschaftssteuer
- Erklärung der Gewerbesteuer
- Übermittlung der Einkommensteuer
- Umsatzsteuererklärung des Jahres
Auch privat sind deutsche Bürger zur Steuerzahlung verpflichtet. Arbeitnehmer können mit einer freiwilligen
Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Unter Umständen müssen Rentenbezieher noch
ihre Einnahmen erklären und versteuern. Für all diese erklärungspflichtigen Steuern gibt es eigene Gesetzte
mit dazugehörenden Richtlinien, die Abgabenordnung kommt noch hinzu. Die einzureichenden Formulare sind
kompliziert und umfangreich, zusätzlich müssen weitere Anlagen bekanntgegeben werden. Als Steuerberater sind
wir dank intensiver Weiterbildung immer auf dem neuesten Stand. Außerdem kennen wir so manchen Tipp, wie sich
legal Steuern sparen lassen.
Im Zuge der Digitalisierung sind auch bei den deutschen Finanzbehörden die bekannten Papier-Mantelbögen im
A3-Format ausgemustert worden. Der Gesetzgeber verpflichtet die Steuerzahler, ihre Steuererklärungen
elektronisch einzureichen. Das gilt für die Umsatzsteueranmeldungen ebenso wie für den
Lohnsteuerjahresausgleich. Dafür steht die Finanzsoftware ELSTER im Internet bereit. Doch das elektronische
Senden der Erklärungen setzt Fachkenntnisse voraus. Meine berufliche Tätigkeit endet daher nicht mit der
Ermittlung der Steuerschuld – wir senden alle Erklärungen direkt an das zuständige Finanzamt. Dabei haben wir
die individuellen Besonderheiten des Mandanten immer im Blick. Stellen wir bei der Prüfung des
Steuerbescheides Unstimmigkeiten fest, legen wir fristgerecht Widerspruch ein. Wenn es sein muss, vertreten
wir die Interessen des Mandanten auch vor den Finanzgerichten.